Informationsveranstaltung: „Fachkräfte binden & finden. Sind Fachkräfte aus dem Ausland eine Lösung?“

Der Fachkräftemangel zwingt Unternehmen zu neuen Wegen. Ein Lösungsweg könnten Fachkräfte aus dem Ausland sein. Was aber sind die Unterschiede aus EU- und nicht EU-Ländern? Ist so ein Weg beschwerlich oder gibt es Hürden, die ich heute als Unternehmer noch gar nicht kenne? Eine Vielzahl an Fragen, die wir auf unserer Veranstaltung mit der Kreisverwaltung am 8. November 2021 in der Residenz in Wittmund diskutiert haben.

Alle in diesem Prozess notwendigen Akteure haben wir zu einem Termin als Referenten gewinnen können, um für die notwendigen Informationen zu sorgen:

  • zu den Arbeitsmarktbedingungen zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften, stand Frank Happe zur Verfügung
  • aus der Kreisverwaltung des Landkreises Wittmund nahmen Vertreter des Ordnungsamtes und der Ausländerbehörde Stellung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und gaben wichtige Hinweise und Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung
  • Dr. med. Patrick Bohling aus dem PHV-Dialysezentrum lieferte das „Best Practice Beispiel“ und sprach aus Erfahrung, denn Dr. Bohling beschäftigt bereits Fachkräfte aus Georgien

Siehe auch: https://wirtschaftsfoerderkreis.de/presseartikel-vom-10-november-2021/

 

Mitgliederversammlung 2021

Nachdem die Mitgliederversammlung 2020 der Pandemie zum Opfer fiel und abgesagt werden musste, konnte der 1. Vorsitzende Herdrik Rösing am 27. September 2021 die Mitglieder wieder in Präsenz begrüßen. Knapp 50 Mitglieder folgten der Einladung in die Residenz am Schlossplatz in Wittmund und nahmen unter den gültigen Hygienevorschriften an der Mitgliederversammlung teil.

Landrat Holger Heymann sprach nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden ein kurzes Grußwort an die Teilnehmer. Er lobte die gute Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsförderkreis Harlingerland und blickte zuversichtlich in die Zukunft. Daraufhin lies der 1. Vorsitzende die letzten zwei Jahre Revue passieren.

Durch die Pandemie waren Präsenzveranstaltungen in den letzten beiden Jahren nicht möglich. So fiel 2020 neben der Mitgliederversammlung auch der Ball der Wirtschaft Corona zum Opfer. Und auch in diesem Jahr wolle man den Ball der Wirtschaft nochmal aussetzen. Er blickte nochmal auf das Projekt Land(auf)Schwung zurück, welches im 1. Quartal 2020 auslief und vom Wirtschaftsförderkreis knapp 5 Jahre als Entwicklungsagentur begleitet wurde. Anschließend ging Geschäftsführer Frank Happe näher auf das Projekt ein und bemerkte, dass man insgesamt 45 Projekte mit einem Fördervolumen von über 2 Mio. Euro auf den Weg gebracht hat. Außerdem berichtete er vom Projekt YourWay2B, welches 2019 nach den Sommerferien startete und vielen Abiturienten eine gute erste Orientierung geben konnte sowie dem Jobbulli, mit dem sich interessierte Schüler über die Ausbildungsberufe verschiedener Unternehmen in der Region informieren konnten. Mit der Corona-Pandemie stellte der Wirtschaftsförderkreis sein Beratungsleistung um, und fungierte als Informationsgeber und -beschaffer. Zudem führte der Wirtschaftsförderkreis coronabedingt eine Reihe von Online-Veranstaltungen durch. Anschließend erläuterte Schatzmeister Carsten Rinne den anwesenden Mitgliedern den Haushalt der Geschäftsjahre 2019 und 2020. Im Anschluss beantragte Landrat Holger Heymann die Entlastung des Vorstands, welcher die Mitglieder einstimmig zustimmten. Abschließend teilte der Vorsitzende Hendrik Rösing den Teilnehmern mit, dass der stellvertr. Vorsitzende Thomas Kleefuß beruflich wieder in seine Heimat nach Köln gezogen ist, und so dem Vorstand nicht mehr zur Verfügung steht. Adrian Albrecht wird kommissarisch die Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden bis zu den Neuwahlen im nächsten Jahr übernehmen.

Eurostars 3 – Neue BMBF-Richtlinie veröffentlicht

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Förderrichtlinie für das Programm Eurostars 3 veröffentlicht, das sich insbesondere an innovative KMU richtet.

Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern unter dem Dach der europäischen
Forschungsinitiative EUREKA. In der nunmehr dritten Förderphase wird Eurostars über das EU-Rahmenprogramm
„Horizont Europa (2021-2027)“ kofinanziert.

Ziel / Fördergegenstand:

  • In multilateralen Projektkooperationen mit KMU sollen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder
    Dienstleistungen entwickelt werden. Die Konsortien bestimmen flexibel über die Projektinhalte und die
    Konsortialzusammensetzung. Die Projekte müssen zivilen Zwecken dienen.
  • Förderfähig innerhalb der Kooperationsprojekte sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die der
    experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind (einschl. Untersuchungen, die der Entwicklung von
    Prototypen bzw. Wirkstoffen dienen oder den abschließenden Nachweis eines Wirkprinzips zum Ziel haben
    sowie präklinische Untersuchungen und frühe klinische Machbarkeitsstudien)
  • Nicht förderfähig sind klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung eines
    Konformitätsbewertungsverfahrens, Studien für die CE-Zertifizierung, reine Datenerhebungen,
    Probennahmen oder Routinearbeiten.
  • Das Verwertungsinteresse aller Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt
    werden. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende auf
    dem Markt sind.

Antragsberechtigte / Konsortium:

  • Antragsberechtigt im Rahmen der BMBF-Richtlinie sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
    mit Betriebsstätte in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
    sofern sie mit mind. einem KMU in Deutschland kooperieren. Großunternehmen können auf eigene Kosten
    an Projekten teilnehmen.
  • Das transnationale Projektkonsortium besteht aus mind. zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
    aus mind. zwei verschiedenen Eurostars 3-Teilnehmerländern. Der jeweils aktuelle Stand der
    teilnehmenden Länder wird auf den u. g. Programmwebsites bekannt gegeben. Die Verbundkoordination
    muss durch ein beteiligtes KMU erfolgen.
    Die ausländischen Kooperationspartner aus den Eurostars 3-Teilnehmerländern müssen ihre
    Aufwendungen über die Förderung in ihrem Sitzland (synchronisierte nationale Antragsverfahren) oder über
    Eigenmittel finanzieren.

Förderung:

  • Fördersumme: max. 500.000 Euro für deutsche Partner pro Projekt
  • Fördersatz: max. 50 % für KMU und bei Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der
    wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen; max. 100 % bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an
    Hochschulen und Forschungseinrichtungen (beihilferechtliche Grundlage: AGVO)
  • Voraussetzungen: mind. 50 % der FuE-Gesamtkosten (ohne Unteraufträge) müssen bei den beteiligten
    KMU entstehen. Zudem darf auf kein teilnehmendes Land mehr als 70 % der Gesamtkosten entfallen.
  • Projektdauer: max. drei Jahre

Antragstellung / nähere Hinweise:

  • Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.
    In der ersten Verfahrensstufe muss von den Projektpartnern ein gemeinsamer Antrag online beim EUREKASekretariat eingereicht werden (www.eurostars-eureka.eu; Aktualisierung der Website erfolgt
    voraussichtlich Anfang/Mitte September 2021 mit Tutorials zur Antragseinreichung und Hinweisen zu einer
    Informationsveranstaltung). Deutsche Antragsteller reichen diesen Antrag- neben weiteren Unterlagen –
    zudem beim Förderportal des Bundes ein.
    In der zweiten Verfahrensstufe werden vorausgewählte Projektträger zur formalen Beantragung der
    nationalen Förderungen aufgefordert.
  • Programmstelle in Deutschland: DLR-Projektträger (www.eurostars.dlr.de)
  • I. d. R. werden jährlich zwei Stichtage zur Beantragung für die erste Verfahrensstufe festgelegt und auf
    den o. g. Websites bekannt gegeben. Lt. DLR-Projektträger ist der erste Antragsstichtag voraussichtlich
    Anfang November 2021 vorgesehen.

Gemäß Rücksprache mit dem DLR-Projektträger werden – wie bei den Vorgängerprogrammen – pro Stichtag
voraussichtlich 30 bis 50 Projekte mit deutscher Beteiligung für eine Förderung ausgewählt. Die Erfolgsquote für
deutsche Antragsteller lag bisher bei ca. 25 % bis 30 %.

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Mit Ihren Zugangsdaten können Sie jederzeit online Ihr Profil ändern und aktualisieren. Maximal zweimal im Jahr werden Sie erinnert, dass Sie bitte Ihr Profil auf nötige Veränderungen prüfen.

Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende

Das Bundesfinanzministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Jahresende bekannt gegeben (siehe http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/09/20210908-details-zur-verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfen-bis-jahresende-geeint.html).

Demnach werden nun folgende Überbrückungshilfen bis Dezember 2021 verlängert:

  • Überbrückungshilfe (ÜH) III Plus

Die ÜH III Plus wird inhaltlich weitestgehend deckungsgleich sein mit der bisherigen ÜH III Plus (Juli-September) und nun bis zum Jahresende 2021 weitergeführt, einschl. des sog. Eigenkapitalzuschusses zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen.

Nicht fortgeführt wird allerdings die so. Restart-Prämie, die Unternehmen geziehlt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte. Diese läuft planmäßig im September aus. Die Antragsstellung muss weiterhin über einen prüfenden Dritten erfolgen.

  • Neustarthilfe Plus für Soloselbständige

Ebenso wird bis Jahresende 2021 die Neustarthilfe Plus fortgesetzt zur Unterstützung insbesondere von Soloselbständige mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen, die aufgrund geringer Fixkosten nich von ÜH III Plus profitieren.

Soloselbstständige können die einmaligen Neustarthilfen als natürliche Person im eigenen Namen direkt stellen.

Auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sollen die überarbeiteten FAQ mit allen wichtigen Details veröffentlicht und der Antragsstart / Antragsfrist bekannt gegeben werden.

 

Online-Netzwerktreff: „Das digitale Büro – Möglichkeiten und Chancen! Und Grenzen?“

Das digitale Büro wird Wirklichkeit. Die Corona-Pandemie hat die Entwicklung in diesem Bereich sogar noch beschleunigt. Die Steuerkanzlei Arndt│Bartsch & Partner mbB arbeitet schon seit längerem papierlos. Michael Arndt und Andreas Bartsch berichteten am 04. Oktober 2021 online von Erfahrungen und zeigten auf, welche Möglichkeiten das digitale Büro bietet.

Die zahlreichen Teilnehmer waren von den Ausführungen der beiden Referenten begeistert und überrascht über die Möglichkeiten, die das digitale Büro bietet. Der Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e. V. bedankt sich bei den Referenten Michael Arndt und Andreas Bartsch für den informativen und kurzweiligen Vortrag.

 

 

Aktuelle Hinweise zu Corona-Hilfen für Unternehmen und Soloselbstständige

Nachdem der Förderzeitraum der Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021 verlängert wurde, wurden zwischenzeitlich auch die Antragsfristen der Programme verlängert.

Nachfolgend finden Sie einen gebündelten Überblick über die aktuellen Antragsmöglichkeiten für die zentralen Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen und Soloselbstständige:

Überbrückungshilfe III (ÜH III) und Überbrückungshilfe III plus (ÜH III plus)
Für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mind. 30 %
vorweisen können, bestehen nun bis zum 31. Oktober 2021 Antragsmöglichkeiten für die ÜH III und die ÜH III
plus (über einen prüfenden Dritten).

Neustarthilfe und Neustarthilfe plus
Anträge für die Neustarthilfe bzw. die Neustarthilfe plus können noch bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig
Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die Corona-bedingte
Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der ÜH III bzw. der ÜH III plus
profitieren.
Zu beachten sind folgende Neuerungen:

  • Neustarthilfe für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021: Antragsberechtigung nun auch für
    Genossenschaften und Neugründungen bis zum 31.10.2020 sowie Sonderregelungen für Soloselbständige
    in Elternzeit (s. Überbrückungshilfe Unternehmen – Neustarthilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021: Mit der Verlängerung erhöht sich die
    Betriebskostenpauschale auf
    – max. 1.500 Euro pro Monat bzw. max. 4.500 Euro im gesamten Förderzeitraum für
    Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften
    – max. 18.000 Euro im gesamten Förderzeitraum für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und
    Genossenschaften

Eine Antragstellung ist aktuell nur per Direktantrag im eigenen Namen möglich. Anträge für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durch einen prüfenden Dritten können zu einem späteren Zeitraum gestellt werden (s. Überbrückungshilfe Unternehmen – Neustarthilfe Plus (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Härtefallhilfen
Darüber hinaus wurden der Förderzeitraum und die Antragsfrist im Rahmen der Härtefallhilfen verlängert.
Unternehmen, deren wirtschaftliche Existenz infolge der Corona-Pandemie bedroht ist und die unter den
bestehenden Corona-Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt wurden, können Anträge für den Förderzeitraum vom
01.11.2020 bis 30.09.2021 nun bis zum 31. Oktober 2021 einreichen (s. www.haertefallhilfen.de).

Teamplayer finden – Das neue Karriereportal der JadeBay

Die JadeBay unterstützt mit dem neuen Karriereportal kostenfrei bei der Personalgewinnung. Unternehmen können sich auf dem Portal als interessanter Arbeitgeber aus der Region vorstellen und so bei potenziellen Arbeitnehmern, Auszubildenden oder Praktikanten zeigen, warum sie die beste Wahl sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer

Zukunftsfest – Zertifikat des Landes Niedersachsen

Mit dem Zertifikat „Zukunftsfest“ zeichnet das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit der Demografieagentur niedersächsische Betriebe und Verwaltungen aus, die sich den Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels aktiv stellen und erfolgreiche Maßnahmen umsetzen. Jährlicher Höhepunkt ist die öffentlichkeitswirksame Auszeichnung auf dem „ZukunftsFest“ – sie bringt Bestätigung und Motivation. Grundlage für die Zertifizierung ist der „ZukunftsCheck“.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 

Online-Netzwerktreff: „Trends & Megatrends: innovative Ansätze und Ideen für kleine und mittlere Unternehmen in der Region“

Ob Digitalisierung, Neue Ökologie, Urbanisierung oder Hyperkonnektivität, viele Trends sind allgegenwertig und verändern bereits heute unser Leben in rasanter Geschwindigkeit. Sie bieten neue Möglichkeiten, Chancen und Entwicklungsoptionen.

Doch viele Unternehmen fragen sich, wo setze ich als Unternehmen an? Welche Trends sind für mich relevant und wie entsteht daraus ein innovatives, neues und erfolgreiches Geschäftsmodell? Genau hier setzte die Veranstaltung am 21. Juli an. Der Referent Dr. Michael Schuricht (Blogger, Autor und Innovationsberater der JadeBay GmbH) wagte den berühmten Blick über den Tellerrand. Weltweit geht er auf die Suche nach neuen Ideen und diskutierte mit den Teilnehmern, wie man diese hier bei uns in der Region umsetzen kann. Dabei versteht er Trends immer als Orientierungshilfe und Inspiration – als Leitplanke zur Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens projiziert und angepasst werden müssen.

Im Anschluss an der kostenfreien Online-Veranstaltung stand der Referent Dr. Michael Schuricht den Teilnehmern noch für Fragen zur Verfügung.