Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende

Das Bundesfinanzministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Jahresende bekannt gegeben (siehe http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/09/20210908-details-zur-verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfen-bis-jahresende-geeint.html).

Demnach werden nun folgende Überbrückungshilfen bis Dezember 2021 verlängert:

  • Überbrückungshilfe (ÜH) III Plus

Die ÜH III Plus wird inhaltlich weitestgehend deckungsgleich sein mit der bisherigen ÜH III Plus (Juli-September) und nun bis zum Jahresende 2021 weitergeführt, einschl. des sog. Eigenkapitalzuschusses zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen.

Nicht fortgeführt wird allerdings die so. Restart-Prämie, die Unternehmen geziehlt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte. Diese läuft planmäßig im September aus. Die Antragsstellung muss weiterhin über einen prüfenden Dritten erfolgen.

  • Neustarthilfe Plus für Soloselbständige

Ebenso wird bis Jahresende 2021 die Neustarthilfe Plus fortgesetzt zur Unterstützung insbesondere von Soloselbständige mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen, die aufgrund geringer Fixkosten nich von ÜH III Plus profitieren.

Soloselbstständige können die einmaligen Neustarthilfen als natürliche Person im eigenen Namen direkt stellen.

Auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sollen die überarbeiteten FAQ mit allen wichtigen Details veröffentlicht und der Antragsstart / Antragsfrist bekannt gegeben werden.