Klimaschutz und Energieeffizienz – EFRE-Richtlinie 2021-2027

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) haben im aktuellen Nds. Ministerialblatt die EFRE-Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“) veröffentlicht (gültig bis 31.12.2029). Zweck der Förderung ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen sowie von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden zu senken.

Dabei sind folgende Förderbedingungen zu beachten:

  • Antragsberechtigte (abhängig von den u. g. Maßnahmen):
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger öffentlicher Gebäude, KMU der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen, Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen (bei Fördergegenstand 1-3)
    • Insbesondere Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen und kommunale Unternehmen, die KMU in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen (bei Fördergegenstand 4)
  • Fördergegenstand:
    1. Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden (Einbindung erneuerbarer Energien erforderlich)
    2. Investitionen in energieeffiziente und/oder treibhausgasmindernde Produktionsprozess und -anlagen (Einbindung erneuerbarer Energien erforderlich)
    3. Einrichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang von energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde (Hinweis: Wärmenetze sind im Zusammenhang mit Förderungen nach Nr. 1 oder 2 förderfähig und müssen Gebäude in räumlicher Nähe versorgen („Nahwärme“))
    4. Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte mit zwischen 7 und 15 Betrieben, von denen die Mehrheit KMU sind
  • Voraussetzung: Prognose durch Sachkundigen bzgl. erzielter jährlicher Einsparung an Tonnen CO2-Äquivalenten und eigesparte Energie je Euro der Investition
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz (EFRE- und Landesmittel): i. d. R. max. 60 % (Region Weser-Ems) bzw. max. 70 % (Region Lüneburg)
    • Fördersumme: i. d. R. mind. 25.000 Euro, jedoch max. 2 Mio. Euro (bei Fördergegenstand 1 bis 3) bzw. max. 200.000 Euro (bei Fördergegenstand 4)
    • Für Kultureinrichtungen höhere Fördersätze/-summen möglich
    • Zu beachten sind bei Beihilferelevanz die Beihilfeintensitäten gemäß AGVO (bei Fördergegenstand 1 bis 3) oder De-minimis (Fördergegenstand 4)
  • Durchführungszeitraum: max. drei Jahre
  • Antragstellung:
    • Die NBank wird auf ihrer Website Antragsstichtage für das Gesamtprogramm, einzelne Programmteile oder Programmgebiete der Regionenkategorien oder Sonderschwerpunkte zu bestimmten Themen bekanntgeben
    • Nach Rücksprache mit dem MU soll ein erster Antragstichtag im Frühjahr 2023 enden

Details zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bei Interesse der Richtlinie