Elektromobilität in Wittmund – Batteriebus im Test

Der Klimawandel führt zu einem Handlungsbedarf in verschiedenen Sektoren. Auch im
Verkehr sind Veränderungen für den Klimaschutz notwendig. In diesem Zusammenhang ist es
unter anderem erforderlich, sich mit alternativen (emissionsfreien) Antriebsformen im ÖPNV
auseinanderzusetzen. Batterieelektrische Busse könnten eine geeignete Alternative zu den
Bussen mit Dieselmotoren sein. Am 25. Juni startete in Esens ein Testbetrieb mit einem
batterieelektrischen Bus des Herstellers VDL Bus & Coach. Bis zum 02. Juli testet das
Unternehmen Edzards den Bus im Linienbetrieb. Auf dem ostfriesischen Festland bekommen
die Fahrgäste dadurch erstmals die Möglichkeit, in dieser Zeit einen lokal emissionsfreien
ÖPNV zu nutzen.
Der Wittmunder Landrat Holger Heymann begrüßt den Testbetrieb und bezeichnete dies als
„einen zukunftsweisenden Schritt in Richtung klimafreundliche Mobilität.“ Als Aufgabenträger
legen die Landkreise konkrete Anforderungen an den ÖPNV in den Nahverkehrsplänen fest.
Alternative Antriebsformen werden darin eine zunehmend wichtigere Rolle einnehmen.
Der Praxistest ermöglicht es, Erfahrungen hinsichtlich der Reichweite und des Fahrverhaltens
von batteriebetriebenen Bussen zu sammeln. Außerdem kann getestet werden, ob sich Nachtoder Zwischenladungen besser eignen. „Es werden wertvolle Erkenntnisse für eine
Elektrifizierung der Busflotten gewonnen“, so VEJ-Geschäftsführer Tilli Rachner.
Zum Einsatz kommt der batterieelektrische Bus „Citea LLE-99 Electric“ von VDL. „Durch das
innovative Leichtbaukonzept überzeugt das Fahrzeug mit einem geringen Energieverbrauch
sowie geringen Wartungskosten“, erklärte Gerhard Ros von der VDL Bus & Coach
Deutschland GmbH.
Jochen Edzards zeigte sich zuversichtlich: „Wir freuen uns über die Möglichkeit, einen
batterieelektrischen Bus im Linienbetrieb testen zu können.“ Getestet wird das Fahrzeug
hauptsächlich auf den Linien 378 und K2 zwischen Aurich, Esens, Werdum und
Neuharlingersiel. Interessierte Fahrgäste erfahren unter der Telefonnummer 04971 / 9258-0,
wann und wo der Bus fährt. VEJ-Projektleiterin Sandra Schellenberg fügte hinzu: „Es freut
mich, dass sich das Busunternehmen offen gegenüber alternativen Antriebsformen zeigt. Die
Ergebnisse des Testbetriebs werden in die weiteren Planungen für eine klimafreundliche
Mobilität mit einfließen.“
In den kommenden Monaten sind auf dem Festland weitere Testbetriebe mit Elektro-Bussen
geplant, an denen sich auch andere Busunternehmen aus der VEJ beteiligen.

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September

Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückunghilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Für beide Programme gilt gemeinsam künftig:

  • Die maximale monatliche Förderung der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt max. 52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 %. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 % und im September 2021 noch 20 %. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar 2021 bis Juni 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragsstellung über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Die Härtehilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.

Online-Netzwerktreff: „E-Mobilität als Schlüssel zur Mobilität der Zukunft“

Neben Corona-Themen dreht sich die Welt weiter und verlangt auch an anderen Stellen Ihre Aufmerksamkeit. Haben Sie sich auch schon mit dem Thema Elektromobilität beschäftigt oder beschäftigen müssen? Die Politik in der EU und in Deutschland fordern Klimaverbesserungen in nicht unerhelblichen Maße. Ein Schritt hierzu könnte die Elektromobilität sein, zumal die Zulassungsstellen in Deutschland immer mehr Zulassungen von Elektrofahrzeugen feststellen. Gerade Unternehmen stehen aktuell vor der Entscheidung, bei Investitionen in den Fuhrpark die richtige Wahl der Motorisierung zu treffen. Es empfiehlt sich bei einer Entscheidung für das E-Auto, sich mit den Funktionsweisen des Fahrzeugs und seiner Ladetechnik auseinanderzusetzen. Was benötige ich für eine Infrastruktur, welche Reichweiten sind möglich, welche Ladeleistungen benötige ich und was ist technisch überhaupt möglich?

Bei der kostenfreien Veranstaltung im Rahmen des Online-Netzwerktreff gab Referent Ronald Brandes, Vorstand Automotive Nordwest e. V., mit seinem Vortrag am 22. Juni 2021 einen ersten Überblick in das vielfältige Thema  und wir gehen davon aus, dass im Ergebnis weitere Beratungstermine mit Schwerpunktthemen hieraus resultieren werden.

Wir bedanken uns beim Referenten für den informativen Vortrag.