Mit dem 16. Dezember 2020 ist eine geänderte Fassung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30. Oktober 2020 in Kraft getreten. Zur aktuellen Fassung der Verordnung
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit einer aktuellen Pressemitteilung Änderungen zur Förderrichtlinie im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ bekanntgegeben (BMAS – Mehr Unterstützung für Ausbildungsbetriebe in der Corona-Pandemie).
Details zu den Änderungen sowie weiterführende Informationen zum Programm finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (BA): Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).
Neues Landesprogramm zum Ausbau nicht öffentlicher Elektroladeinfrastruktur für Unternehmen und Vereine
Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat eine neue Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von nicht öffentlicher Elektroladeinfrastruktur für Unternehmen in Niedersachsen veröffentlicht.
Mit diesem Programm wird die Lücke zwischen der Förderung von öffentlich zugänglichen Ladestationen und Ladepunkten für Wohngebäude geschlossen.
Erstmals werden private Unternehmen oder auch eingetragene Vereine beim Aufbau eigener, also nicht öffentlich zugänglicher Elektroladeinfrastruktur unterstützt. Allerdings sollen die Ladepunkte den Arbeitnehmer/innen bzw. Vereinsmitgliedern zugänglich gemacht werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier: Förderung einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (niedersachsen.de).
Verlängerung außerordentliche Wirtschaftshilfe („Dezemberhilfe“)
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben die Verlängerung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember (sog. Dezemberhilfe) und weitere Details zur Überbrückungshilfe III bekanntgegeben (BMWi – Stark durch die Krise: Dezemberhilfe kommt, Überbrückungshilfe wird deutlich erweitert und verlängert).
Außerordentliche Wirtschaftshilfe im Dezember
Mit einem voraus. Finanzvolumen i. H. v. ca. 4,5 Mrd. Euro pro Woche der Förderung sollen im Rahmen einer Umsatzerstattung weiterhin Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt werden, die direkt, indirekt und mittelbar indirekt von der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 betroffen sind.
Entsprechtend der derzeitigen Planungen sollen sich die Fördereckdaten an der Novemberhilfe orientieren.
Weitere Informationen im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe bzw. Überbrückungshilfe erhalten Sie hier: Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).