digitalbonus.niedersachsen – Neuaufgelegte Richtlinie 2022-2023

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat eine Neuauflage der Richtlinie „digitalbonus.niedersachsen“ veröffentlicht, die mit 15 Mio. Euro ausgestattet sein soll (Laufzeit 22.06.2022 bis 31.12.2023)

Die Förderinhalte sind nahezu identisch zur Vorgängerrichtlinie, wobei Unternehmen nun einen Digitalisierungsfortschritt durch die geförderten IKT-Lösungen nachweisen müssen. Zudem ist der Fördersatz um 10 %-Punkte geringer.

Fördergegenstand:

    • Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
    • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Nicht förderfähig sind u. a. IKT Grundausstattungen (Diensthandys, Laptops, Betriebs-/Bürosoftware, etc.), Ersatzbeschaffungen, Online-Marketingmaßnahmen, Schulungen sowie Ausgaben für Leasing oder Mieten.

Weitere Fördereckdaten:

  • Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
  • Fördersatz: Max. 40 % (kleine Unternehmen) bzw. max. 20 % (mittlere Unternehmen)
  • Fördersumme: Mind. 3.000 Euro und max. 10.000 Euro
  • Weitere Bedingungen: Kaufpreis über 5.000 Euro brutto bei einem oder mehreren Exemplaren desselben Produktes; Nutzungsdauer: mind. 1 Jahr; Digitalisierungsfortschritt
  • Antragsfrist: Laufende Antragseinreichung ab dem 22.06.2022 bei der NBank.

Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte der Richtlinie oder der NBank-Website http://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Digitalbonus.Niedersachsen.html.