Betriebliche Kinderbetreuung – Neue Richtlinie veröffentlicht

Das Bundesmininsterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Richtlinie für die Neuauflage des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“ veröffentlicht. Diese tritt am 01. September 2020 in Kraft. Anträge können grundsätzlich laufend eingereicht werden. Die Zuwendung wird für die Dauer von max. zwei Jahren gewährt, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2022. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Schaffung von i. d. R. mind. vier Betreuungsplätzen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland zu leisten.

Details zu den Förderbedingungen können Sie bei Interesse der Richtlinie entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf folgender Website: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/betriebliche-kinderbetreuung/so-funktioniert-betriebliche-kinderbetreuung.html.