Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität

Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch. Deutschland als starkes Exportland soll mit hoch-innovativen Produkten auch bei der Elektromobilität seine weltweite Spitzenposition behaupten. Mit verschiedenen Förderprogrammen des Landes und des Bundes soll die Entwicklung der Elektromobilität unterstützt werden.  Einen Überblick der verschiedenen Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität, die aus unternehmerischer Sicht interessant sind, erhalten Sie hier.

Start der außerordentlichen Wirtschaftshilfe bzw. sog. Novemberhilfe

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben den Start der
außerordentlichen Wirtschaftshilfe (sog. Novemberhilfe) bekanntgegeben.
Anträge können ab sofort bis zum 31. Januar 2021 über die bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die Antragstellung erfolgt i. d. R. über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).
Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können bis 5.000 Euro die
Antragstellung ohne prüfenden Dritten vornehmen. Voraussetzung ist jedoch ein ELSTER-Zertifikat.
Antragsteller erhalten zunächst eine Abschlagszahlung i. H. v. 50 % der beantragten Fördersumme, jedoch max.
10.000 Euro bzw. im Falle von Soloselbständigen, die einen Antrag im eigenen Namen (also ohne prüfenden
Dritten) i. H. d. beantragten Novemberhilfe (d. h. 5.000 Euro).

Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe erhalten Sie hier

Millionen-Investition: Fliegerhorst Wittmund soll modernster Luftwaffen-Standort werden

Eine von zwei Alarmrotten in Deutschland ist am Fliegerhorst Wittmund stationiert. Kampfpilot:innen sichern von dort aus den Luftraum über ganz Norddeutschland. Während ihr Eurofighter als modernstes Flugzeug der Luftwaffe gilt, sind Hangar und Wartungshallen zum Großteil an die 60 Jahre alt. Jetzt wird der Flugplatz für 350 Millionen Euro modernisiert. Und der Fliegerhorst soll so zum mordernsten Luftwaffen-Standort werden: http://www.sat1regional.de/millionen-investition-fliegerhorst-wittmund-soll-modernster-luftwaffen-standort-werden/.

Überbrückungshilfe III – Geplante Neustarthilfe für Soloselbstständige

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben mit einer gemeinsamen Pressemitteilung eine sog. Neustarthilfe für Soloselbstständige im Rahmen der geplanten Überbrückungshilfe III bekannt gegeben (s. http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201113-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-und-die-kultur-und-veranstaltungsbranche.html).
Ziel der Neustarthilfe ist es, für Soloselbstständige (insbesondere Künstler und Kulturschaffende), die häufig keine Betriebskosten geltend machen können, eine Sonderunterstützung zu gewährleisten. Daher wird die bisherige Erstattung der Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) ergänzt.

Nach derzeitigen Stand sollen fogende Eckpunkte gelten:

  • Antragsberechtigte: Soloselbstständige, die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i. d. R. das Jahr 2019) zu mind. 51 % aus selbsständiger Tätigkeit erzielt haben
  • Einmalige Betriebskostenpauschale i. H. v. 25 % des Referenzumsatzes 2019 (max. 5.000 Euro)
  • Voraussetzung zum Erhalt der vollen Pauschale: Nachweis des Umsatzrückgangs von mehr als 50 % während der siebenmonatigen Laufzeit (Dezember 2020 bis Juni 2021) im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 (Hinweis: Sollte der Umsatz anders als erwartet bei über 50 % des Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen)
  • Bestimmung des Referenzumsatzes 2019: i. d. R. durchschnittlicher monatlicher Umsatz des Jahres 2019 (Referenzmonatsumsatz) multipliziert mit Sieben (Referenzumsatz). Bei selbstständiger Tätigkeit nach dem 01. Oktober 2019: Durchschnittlicher Monatsumsatz von Januar und Februar 2020 oder durchschnittlicher Monatsumsatz des 3. Quartals 2020.
  • Hinweis: Aufgrund der Zweckbindung keine Anrechnung der Hilfe auf Leistungen der Grundsicherung u. ä.

Geöffnet werden soll das Antragsverfahren zusammen mit dem Programmstart der Überbrückungshilfe III (ab 01. Januar 2021). Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden. Details zur Antragsstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen.

Weitere Konkretisierungen der Überbrückungshilfe III:
Hierzu haben das BMWi und das BMF nun bekanntgegeben, dass für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 abstelle der max. 50.000 Euro pro Monat eine Förderhöchstsumme von max. 200.000 Euro pro Monat gewährt werden soll. Zudem sind bespw. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltungen, Modernisierungsmaßnahmen oder auch bei Kosten für Abschreibungen Verbesserungen vorgesehen.
Informationen zur aktuellen Förderphase (September bis Dezember 2020) finden Sie in der FAQ-Liste: http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html.

 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Möglichkeit von Abschlagszahlungen

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen haben mit einer gemeinsamen Pressemitteilungen die Möglichkeit von Abschlagszahlungen im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes (auch als sog. Novemberhilfe bezeichnet) angekündigt. Hintergrund ist, dass das Verfahren für die regulären Auszahlungen derzeit noch vorbereitet und finalisiert wird (s. http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht.html).

Die Antragsstellung für die Abschlagszahlungen soll in der letzten November-Woche über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe starten (s. http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/) – voraussichtlich am 25. November 2020. Erste Auszahlungen sollen noch im November erfolgen.

Beantragt werden kann eine Abschlagszahlung von max. 5.000 Euro für Soloselbstständige bzw. max. 10.000 Euro für Unternehmen.

Details zu den Förderbedingungen finden Sie in der FAQ-Liste des BMF: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html.

Online-Veranstaltung „Butter bei de Fische: Kontra Corona!“

Der Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e. V. und die Demografieagentur für die Wirtschaft GmbH, Hannover, mit ihrer Beratungsstelle in Ostfriesland hatten am 24.11.20202 die regionalen Gastronomiebetriebe zu der Online-Veranstaltung „Butter bei de Fische: Kontra Corona!“ eingeladen. Vorgestellt wurden die „Corona-Unterstützungsangebote“ des Bundes, Landes Niedersachsen und Landkreises Wittmund sowie Erfahrungen mit dem Förderprogramm „unternehmensWert: Mensch“ (uWM).

Schwerpunkt der Online-Veranstaltung (MS Terms) war der „Stammtisch“, bei dem drei Gastronomen über ihre Erfahrungen mit dem uWM-Förderprogramm, begleitende Programme zur Digitalisierung und aktuelle Corona-Sofortmaßnahmen berichteten. Durch die Nutzung des mitarbeiterorientierten uWM-Förderprogramms kann die Gastronomie für die Veränderungen in Krisenzeiten besser aufgestellt sein: Frank Mayland-Quellhorst vom Hof Frien in Uchte zeigte sein Werbe-Video für den Außerhaus-Verkauf, welches von den Beschäftigten geplant und produziert wurde. Osman Kalkinc vom Restaurant Alt-Borkum wurde aktuell für seine digitale Küche mit dem Zertifikat „Zukunfstfest“ vom Land Niedersachsen ausgezeichnet. Neben Berieben aus Ostfriesland und Niedersachsen gab Matthias Pfeiffer aus Haltern am See Einblicke über Veränderungen in seinen Betrieb.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch Informationen zu Förderungen des Bundes, Landes und Landkreises Wittmund sowie zu aktuellen Corona-Sofortmaßnahmen. Sabine Beckenbauer, NBank Beraterin für Ostfriesland, und Frank Happe, Geschäftsführer des Wirtschaftsförderkreises Harlingerland e. V. beantworteten die Fragen der teilnehmenden Bertriebe. Carmen Beyer, Leiterin der Erstberatungsstelle, freute sich über die Kooperation mit dem Wirtschaftsförderkreis Harlingerland: „Wir lassen die Gastronomie nicht verhungern, sondern zeigen eine Vielfalt an Unterstützungsmöglichkeiten auf. Wäre toll, wenn der Stammtisch als Erfahrungsaustausch in Zukunft weiterlaufen würde!“