Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Möglichkeit von Abschlagszahlungen

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen haben mit einer gemeinsamen Pressemitteilungen die Möglichkeit von Abschlagszahlungen im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes (auch als sog. Novemberhilfe bezeichnet) angekündigt. Hintergrund ist, dass das Verfahren für die regulären Auszahlungen derzeit noch vorbereitet und finalisiert wird (s. http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht.html).

Die Antragsstellung für die Abschlagszahlungen soll in der letzten November-Woche über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe starten (s. http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/) – voraussichtlich am 25. November 2020. Erste Auszahlungen sollen noch im November erfolgen.

Beantragt werden kann eine Abschlagszahlung von max. 5.000 Euro für Soloselbstständige bzw. max. 10.000 Euro für Unternehmen.

Details zu den Förderbedingungen finden Sie in der FAQ-Liste des BMF: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html.