Digitalbonus.Niedersachsen – Budgetaufstockung und Förderung von Homeoffice-, Videokonferenz- und Telemedizintechnik

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat bekannt gegeben, dass das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen“ um weitere 15 Mio. Euro aufgestockt wird (ursprüngliches Gesamtbudget: ca. 15 Mio. Euro).

Der Digitalbonus.Niedersachsen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Bereich gewerbliche Wirtschaft, Life Sciences, eHealth oder des Handwerks sowie kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Betriebsstätte in Niedersachsen.

Weitere Informationen zum Programm und der Antragsstellung finden Sie unter https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Niedersachsen/index.jsp.

BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die fünfte Förderrunde im Rahmen des Wettbewerbs zur Förderung der „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz)“ gestartet. Anträge können bis zum 30. Juni 2020 eingereicht werden (Es empfiehlt sich diese möglichst frühzeitig zu stellen, da die Förderrunde nach Überzeichnung des Budgets um 50 % vorzeitig beendet wird).

Es gelten folgende Fördereckpunkte:

  • Ziel: Steigerung der Energieeffizienz durch Investitionen der Wirtschaft sowie Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • Antragsberechtigt: Private und kommunale Unternehmen (jedoch keine unselbstständigen Eigenbetriebe von Kommunen), freiberuflich Tätige sowie Contractoren, die Maßnahmen für antragsberechtigte Unternehmen durchführen.
  • Fördergegenstand: Unterstützt werden akteurs-, sektors- und technologieoffene Umsetzungen von investiven Maßnahmen in Unternehmen wie bspw.:
    • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
    • Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
    • Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
    • Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Förderfähig sind zudem die Erstellung von Energiesparkonzepten sowie die Umsetzungsbegleitung von geförderten Investitionsmaßnahmen durch externe Energieberater.

  • Fördersatz/ -summe: max. 50 % wobei die Förderhöchstsumme auf max. 5 Mio. Euro begrenzt ist.
  • Projektlaufzeit: max. drei Jahre

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: www.wettbewerb-energieeffizienz.de.

Kostenloses Webinar: Herausforderung Homeoffice

In Zeiten der Coronavirus-Krise ist die Entsendung von Mitarbeitern in das Homeoffice eine wirksame Maßnahme zum Infektionsschutz.Allerdings stellt diese noch vielfach ungewohnte Art zur Erbringung der Arbeitsleistung die Unternehmen vor völlig neue Herausforderungen.

Um Unternehmen in dieser Hinsicht zu unterstützen, bietet Herr Prof. Dr. Mehmann, Dozent an der Jade Hochschule (Standort Elsfleth), ein kostenfreies Webinar an. Dieses soll Wege aufzeigen, wie man trotz der neuen Strukturen des Homeoffices weiterhin „produktiv“ die Mitarbeiter einsetzen, befähigen und führen kann.

Es werden folgende Terminmöglichkeiten angeboten:

Webinar 1 am 17.04.2020, 11:00 Uhr

Webinar 2 am 30.04.2020, 09:00 Uhr

Webinar 3 am 07.05.2020, 09:00 Uhr

Für nähere Informationen und auch Ihre Anmeldung (mit Angabe des von Ihnen gewünschten Termins) wenden Sie sich bitte direkt an

Herrn Prof. Dr. Mehmann

Mobil 0176 11557769

jens.mehmann@jade-hs.de

 

 

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Heute wurde von Wirtschaftsminister Altmaier sowie Finanzminister Scholz ein neues Förderinstrument für Betriebe mit 11 bis 249 Mitarbeitern veröffentlicht:

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

  • Wie sehen die wesentlichen Eckpunkte aus?
  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank
  • Ab wann kann der KfW Schnellkredit beantragt werden?

Die KfW arbeitet zur Zeit noch an den erforderlichen technischen und inhaltlichen Voraussetzungen. Aktuelles erfahren Sie unter folgendem Link:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html