KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Heute wurde von Wirtschaftsminister Altmaier sowie Finanzminister Scholz ein neues Förderinstrument für Betriebe mit 11 bis 249 Mitarbeitern veröffentlicht:

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

  • Wie sehen die wesentlichen Eckpunkte aus?
  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank
  • Ab wann kann der KfW Schnellkredit beantragt werden?

Die KfW arbeitet zur Zeit noch an den erforderlichen technischen und inhaltlichen Voraussetzungen. Aktuelles erfahren Sie unter folgendem Link:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html