Bundesförderung „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zwei novellierte Richtlinien zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss und Kredit sowie für den gleichnamigen Förderwettbewerb veröffentlicht. Mit der Nevellierung werden die bisherigen Richtlinien vom 22. Januar 2020 ersetzt. Die neuen Fördergrundlagen sind bis zum 31. Dezember 2026 gültig (vorbehalten einer Verlängerung der AGVO / Allg. Gruppenfreistellungsverordnung). Ziel ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Voraussetzung ist u. a. dass die Investitionsmaßnahhme mind. drei Jahre zweckentsprechend betrieben wird.

Antragsberechtigt sind folgende Akteursgruppen:

  • Kommunale Unternehmen
  • Private Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Ausgeschlossen sind jedoch u. a. Kommunen und deren unselbständige Eigenbetriebe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de oder auf der Website der KfW-Bank www.kfw.de/295.

Verlängerung der Überbrückungshilfen

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Finanzen (BMF) haben sich auf die Modalitäten zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Demnach werden folgende Instrumente bis März 2022 fortgeführt:

  • Überbrückungshilfe IVDie Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 fortgeführt. Die Zugangsvoraussetzungen bleiben grundsätzlich bestehen. Folglich müssen Unternehmen weiterhin einen Umsatzrückgang von mind. 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderhöhe bei Umsatzausfällen ab 70 % auf max. 90 % der Fixkosten gesenkt wird. (In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei der Erstattung bis zu 100 %). Für die aktuell betroffenen Ausstellern auf Weihnachtsmärkten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe IV zudem erweiterte Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Fristen für die Überbrückungshile III Plus sollen verlängert werden.
  • Neustarthilfe PlusÜber die Neustarthilfe können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten. Insgesamt ist für den verlängerten Förderzeitraum (Januar bis März 2022) ist demnach ein Zuschuss von max. 4.500 Euro möglich.

Weitere Informationen auf der zentralen Website : http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/.

 

 

3G-Regel am Arbeitsplatz

Die Corona-Krise stellt den Arbeitsmarkt in Deutschland vor enorme Herausforderungen. Ab sofort gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz! Für Unternehmen kommt damit eine zusätzliche verantwortungsvolle Aufgabe zu. Die Grundlage hierzu bildet u. a. das neue Infektionsschutzgesetz. Wir empfehlen die Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für eine erste Orientierung und zur Vertiefung von offenen Fragen den FAQ-Bereich des BMAS zum Infektionsschutzgesetz und zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html.

Online-Netzwerktreff: Steuerrechtsänderungen zum Jahreswechsel 2021/2022

Das (Corona-) Jahr 2021 nähert sich dem Ende. Insgesamt ist die Situation derzeit entspannt, Veränderungen und Herausforderungen werden aber bleiben. In diesem Zusammenhang haben wir mit unserem Netzwerktreffen „Steuerrechtsänderungen zum Jahreswechsel 2021/2022 – Handlungsempfehlungen unter steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten“ am 17. November 2021 informiert.

Die Steuerberater Michael Arndt und Andreas Bartsch berichteten auf der Online-Veranstaltung u. a. zu folgenden Themen:

  • Steueränderungen 2021/2022
  • Überbrückungshilfen und Schlussabrechnungen
  • Prüfung des Kurzarbeitergeldes
  • Das neueste aus den Koalitionsverhandlungen

und antworteten auf viele Fragen der zahlreichen Teilnehmer.

Wir bedanken uns bei den Referenten Michael Arndt und Andreas Bartsch für diesen informativen Vortrag.

Online-Workshop „Erfolgreich in Teams agieren“

Motive triggern unser Verhalten. Je nachdem, welche Motive stärker sind bzw. getriggert werden, zeigen wir unterschiedliches Verhalten. Die eigenen sowie die Motive der anderen zu kennen, kann für eine erfolgreiche Zusammenarbeit deshalb sehr hilfreich sein. Wer weiß, was einen Menschen antreibt, kann dessen Verhalten besser verstehen. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen zusammen. Manche sehen wir täglich im Büro, andere nur remote, manche sind seit Jahren Teammitglied, andere sind neu dazugekommen.

Die Vielfältigkeit der menschlichen Individuen lassen da viel Raum für Spekulation und Missverständnis aufkommen und werden zur betrieblichen Herausforderung. Es treten Reibungsverluste auf, die schnell zu Lasten der Produktivität und zu Unzufriedenheit im Team führen. Teure Fluktuationen und Rufschädigung könnten eine negative Auswirkung sein, neue Fachkräfte bringen Herausforderungen und Investitionen mit sich.

Trauen Sie Ihrem Team und festigen die Zusammenarbeit! Lernen Sie in einem 90 Minuten Online-Workshop, wie Sie und Ihr Team „tickt“, warum der andere so handelt, wie er handelt und wie zukünftig gemeinsam Veränderungen im Team erfolgreich umgesetzt werden können.

Teamgröße: 4 bis maximal 8 Teammitglieder aus einem Betrieb

Ort: Online mittels ZOOM

Termin: individuell je Betrieb buchbar

Referent: Frank Happe, Geschäftsführer Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e. V., Systemischer Teamcoach (DBVC)

Kosten: 295,- EUR zzgl. MwSt. (Firmenmitglieder des Wirtschaftsförderkreises Harlingerland e. V. erhalten einen Rabatt von 10 %)

Anmeldungen unter: info@wirtschaftsförderkreis.de.