Erfolgsgeschichte einer Fachkraft

Der Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e. V. wird vielfach von seinen Mitgliedern für seine hochwertige Detailarbeit gelobt. Das liegt daran, dass wir mit viel Herzblut jeden Tag aufs Neue uns den Anforderungen im Tagesgeschäft widmen und unsere Mitgliederwünsche sehr ernst nehmen. Ein wesentlicher Punkt, den wir immer mehr feststellen ist der Fachkräftemangel in den Unternehmen. Bei vielen Kontakten ist dies immer wieder ein Thema mit hoher Priorität.

Wir sind uns dieser Wichtigkeit bewusst und arbeiten an Strategien, bei der Beseitigung dieses Fachkräftemangels mitzuwirken. Manchmal gibt es große Lösungen, aber da es immer um die Individualität des Menschen geht, bleibt am Ende die Detailarbeit. Nicht immer ist diese Arbeit mit Erfolg gekrönt, aber es gibt auch Sonnenseiten. Hiervon möchten wir Ihnen heute berichten.

Im Mai 2021 bekamen wir einen Anruf von der Koordinationsstelle für Migration und Teilhabe der Kreisverwaltung Wittmund. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hatte sie Kontakt zu einem 31jährigen Ingenieur aus dem Iran.

Nennen wir ihn Navid, das steht für frohe Kunde und passt zu dieser Story. Navid ist 2018 aus dem Iran mit seiner zu dem Zeitpunkt schwangeren Frau nach Deutschland geflüchtet und hat hier Asyl beantragt. Sie kamen nach einer Zwischenstation im Flüchtlingslager in Bramsche im November 2018 nach Wittmund. Sie kannten keinen, mussten sich in einer für sie völlig neuen Welt zurechtfinden. Für Navid stand schnell fest, dass er die Sprache lernen möchte und dazu auch neue Freunde finden wollte. Einheimische, die deutsch mit ihm sprechen und ihm die Kultur dieses Landes näher zu bringen. Navid besucht die VHS, um die Sprachkenntnisse auszubauen und findet Kontakt zum Verein „Gemeinsam Hand in Hand“. Er hat neue Freunde gefunden, die ihm den Weg geebnet haben. Mit ihnen gemeinsam sucht er nach Arbeit. Navid hat im Iran Elektrotechnik studiert und einen Abschluss als Elektroingenieur. Er findet in Wilhelmshaven eine Anstellung als Elektriker bei einem Unternehmen. Während dieser Zeit wartet er auf die Anerkennung seines Abschlusses als Elektroingenieur. Nach 1,5 Jahren in seiner Tätigkeit als Elektriker und der Vorlage der Anerkennung seines Studiums wächst in ihm der Wunsch, sich eine Tätigkeit als Elektroingenieur zu suchen. Über die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe der Kreisverwaltung kam dann schnell der oben bereits erwähnte Kontakt mit dem Wirtschaftsförderkreis zustande. Wir erhielten davon Kenntnis, dass Navid eine neue Beschäftigung im Landkreis Wittmund sucht. Wir haben Navids Bewerberprofil dann 2 Tage später in unserem Netzwerk anonymisiert veröffentlicht und auch prompt eine Unternehmensanfrage bekommen. Man möchte mehr über den Bewerber erfahren und ihn persönlich kennenlernen. Der Wirtschaftsförderkreis hat dann zwischen beiden Parteien einen Termin vereinbart, welcher erfolgreich verlief.

Navid ist seit dem 01.08.2021 als Elektroingenieur bei einem größeren Mitgliedsunternehmen in Friedeburg tätig. Es erfordert zwar eine lange und kostspielige Einarbeitung für das Unternehmen, aber beide Parteien sind glücklich darüber, sich gefunden zu haben. Die Unternehmensführung ist sehr zufrieden mit ihrem neuen Mitarbeiter. Navid ist im neuen Unternehmen angekommen, er freut sich, nette Kollegen und Vorgesetzte zu haben, die ihn bei der Einarbeitung sehr unterstützen.

Aktuell ist der Asylantrag von Navid noch in Bearbeitung und es besteht eine Ungewissheit für beide Parteien in Richtung Zukunft: lohnt sich der finanzielle Einsatz des Unternehmens für die Aus- & Fortbildung am Ende und für Navid die lange Einarbeitungszeit und die Ungewissheit, ob eine Zukunft in Deutschland Bestand hat.

Navid blickt dennoch mit voller Zuversicht in seine persönliche Zukunft. Wir wünschen beiden Parteien alles Gute für die gemeinsame Zeit und hoffen, dass Navid seine neue Heimat in Deutschland dauerhaft findet.

Zitat Navid:
Ich bin sehr froh und glücklich, dass ich in Deutschland und mit Deutschen lebe und fühle mich so wohl hier, als ob ich ein gebürtiger Deutsche wäre. Ich kann meine Gefühle nicht ausdrücken, mir fehlen die Worte

Corona-Hilfen: Start der Überbrückungshilfe IV und Härtefallhilfen

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben den Start für die Überbrückunshilfe IV für den Förderzeitraum 01. Januar 2022 bis 31. März 2022 bekanntgegeben (http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/01/20220107-ueberbrueckungshilfe-iv-kann-ab-heute-beantragt-werden.html).

Anträge auf einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten können grds. bis zum 30. April 2022 über einen prüfenden Dritten eingereicht werden. Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • Antragsberechtigte: Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 MIo. Euro im Jahr 2020
  • Voraussetzung: Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mind. 30 % in jedem Monat im Zeitraum Januar bis März 2022, für den der Fixkostenzuschlag beantragt wird (im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019)

Die Förderbedingungen bleiben weitestgehend identisch mit  denen der Überbrückungshilfe III plus. Folgende Änderungen sind insbesondere aufzuführen:

  • Zusätzliche Antragsberechtigung für:
    • Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben ( u. a. wegen 3G- oder 2G-Regel oder vergleichbarer Maßnahmen), können zeitlich befristet zunächst vom 01. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen
    • Junge Unternehmen, die bis zum 30. September 2021 gegründet wurden (vorher: 31. Oktober 2020)
  • Erweiterung der Förderung von Hygienemaßnahmen um Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen
  • Förderhöhe: Herabsetzung des max. Fördersatzes auf max. 90 % bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % (vorher: 100 % der Fixkosten)
  • Ermöglichung eines vereinfachten Zugangs zum Eigenkapitalzuschuss
  • Möglichkeit der Inanspruchnahme eines erhöhten Beihilferahmens (u. a. durch Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf max. 2,3 Mio. Euro und Fixkostenhilfen auf max. 12 Mio. Euro)
  • Anpassung der branchenspezifischen Sonderregelungen u. a.:
    • Zusätzliche Förderungen (Ausfall- und Vorbereitungskosten) für die Reise- oder Kultur- und Veranstaltungsbranche
    • Zuschüsse für Unternehmen der Pyrotechnikindustrie (Hersteller, Importeure und Großhändler von Feuerwerk), die im Dezember 2021 betroffen waren (Voraussetzung: Coronabedingter Umsatzeinbruch im Dezember 2021 i. H. v. mind. 50 % im Vergleich zu Dezember 2019)

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie in der FAQ-Liste auf der bekannten Plattform: http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbruckeungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html.

Darüber hinaus steht zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV die Neustarthilfe 2022 bis Ende März 2022 zur Verfügung. Diese richtet sich auch zukünftig an Soloselbstständige, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von Überbrückungshilfe IV profitieren. Der Zuschuss liegt weiterhin bei bis zu 1.500 Euro monatlich, insgesamt also bis zu 4.500 Euro (http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/).

Auch die Härtefallhilfen wurden um die Fördermonate Januar bis März 2022 verlängert. Zielgruppe der Hilfen sind weiterhin Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen (z. B. Überbrückungshilfen). Anträge können über den gesamten Unterstützungszeitraum (November 2020 bis März 2022) bis zum 30. April 2022 eingereicht werden. Nähere Hinweise entnehmen Sie bei Interesse folgender Website: http://www.haertefallhilfen.de/.

Förderprogramm „go-digital“ – Fortführung 2022-2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) führt in den Jahren 2022-2024 das Förderprogramm „go-digital“ mit einer aktualisierten Richtlinie in geänderter Form weiter und stellt dafür insgesamt 72 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem Programm werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen gefördert.

Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Programmwebsite http://www.bmwi-go-digital.de/.

Landesrichtlinie „Lastenräder“ – Verlängerung bis Ende 2023

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat im aktuellen Nds. Ministerialblatt die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern („Richtlinie Lastenräder Niedersachsen“) bis zum 31. Dezember 2023 bekanntgegeben.

Auf der Website der NBank wird derzeit noch auf ein Antragsstopp seit dem 06.12.2021 hingewiesen. Mit Blick auf die nun veröffentlichte Richtlinienverlängerung empfehlen wir, die NBank-Website im Blick zu behalten, da voraussichtlich zeitnah wieder Antragsstellungen möglich sein sollten (http://www.nbank.de/Unternehmen/Energie-Umwelt/Lastenr%C3%A4der-Niedersachsen/index.jsp). Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich aus unser Sicht zudem, Anträge frühzeitig einzureichen, da die Mittel ggf. wieder vor Ende der Programmlaufzeit gebunden sein könnten.