Aktuelle Hinweise zu Corona-Hilfen für Unternehmen und Soloselbstständige

Nachdem der Förderzeitraum der Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021 verlängert wurde, wurden zwischenzeitlich auch die Antragsfristen der Programme verlängert.

Nachfolgend finden Sie einen gebündelten Überblick über die aktuellen Antragsmöglichkeiten für die zentralen Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen und Soloselbstständige:

Überbrückungshilfe III (ÜH III) und Überbrückungshilfe III plus (ÜH III plus)
Für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mind. 30 %
vorweisen können, bestehen nun bis zum 31. Oktober 2021 Antragsmöglichkeiten für die ÜH III und die ÜH III
plus (über einen prüfenden Dritten).

Neustarthilfe und Neustarthilfe plus
Anträge für die Neustarthilfe bzw. die Neustarthilfe plus können noch bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig
Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die Corona-bedingte
Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der ÜH III bzw. der ÜH III plus
profitieren.
Zu beachten sind folgende Neuerungen:

  • Neustarthilfe für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021: Antragsberechtigung nun auch für
    Genossenschaften und Neugründungen bis zum 31.10.2020 sowie Sonderregelungen für Soloselbständige
    in Elternzeit (s. Überbrückungshilfe Unternehmen – Neustarthilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021: Mit der Verlängerung erhöht sich die
    Betriebskostenpauschale auf
    – max. 1.500 Euro pro Monat bzw. max. 4.500 Euro im gesamten Förderzeitraum für
    Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften
    – max. 18.000 Euro im gesamten Förderzeitraum für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und
    Genossenschaften

Eine Antragstellung ist aktuell nur per Direktantrag im eigenen Namen möglich. Anträge für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durch einen prüfenden Dritten können zu einem späteren Zeitraum gestellt werden (s. Überbrückungshilfe Unternehmen – Neustarthilfe Plus (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Härtefallhilfen
Darüber hinaus wurden der Förderzeitraum und die Antragsfrist im Rahmen der Härtefallhilfen verlängert.
Unternehmen, deren wirtschaftliche Existenz infolge der Corona-Pandemie bedroht ist und die unter den
bestehenden Corona-Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt wurden, können Anträge für den Förderzeitraum vom
01.11.2020 bis 30.09.2021 nun bis zum 31. Oktober 2021 einreichen (s. www.haertefallhilfen.de).

Teamplayer finden – Das neue Karriereportal der JadeBay

Die JadeBay unterstützt mit dem neuen Karriereportal kostenfrei bei der Personalgewinnung. Unternehmen können sich auf dem Portal als interessanter Arbeitgeber aus der Region vorstellen und so bei potenziellen Arbeitnehmern, Auszubildenden oder Praktikanten zeigen, warum sie die beste Wahl sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer

Zukunftsfest – Zertifikat des Landes Niedersachsen

Mit dem Zertifikat „Zukunftsfest“ zeichnet das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit der Demografieagentur niedersächsische Betriebe und Verwaltungen aus, die sich den Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels aktiv stellen und erfolgreiche Maßnahmen umsetzen. Jährlicher Höhepunkt ist die öffentlichkeitswirksame Auszeichnung auf dem „ZukunftsFest“ – sie bringt Bestätigung und Motivation. Grundlage für die Zertifizierung ist der „ZukunftsCheck“.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 

Online-Netzwerktreff: „Trends & Megatrends: innovative Ansätze und Ideen für kleine und mittlere Unternehmen in der Region“

Ob Digitalisierung, Neue Ökologie, Urbanisierung oder Hyperkonnektivität, viele Trends sind allgegenwertig und verändern bereits heute unser Leben in rasanter Geschwindigkeit. Sie bieten neue Möglichkeiten, Chancen und Entwicklungsoptionen.

Doch viele Unternehmen fragen sich, wo setze ich als Unternehmen an? Welche Trends sind für mich relevant und wie entsteht daraus ein innovatives, neues und erfolgreiches Geschäftsmodell? Genau hier setzte die Veranstaltung am 21. Juli an. Der Referent Dr. Michael Schuricht (Blogger, Autor und Innovationsberater der JadeBay GmbH) wagte den berühmten Blick über den Tellerrand. Weltweit geht er auf die Suche nach neuen Ideen und diskutierte mit den Teilnehmern, wie man diese hier bei uns in der Region umsetzen kann. Dabei versteht er Trends immer als Orientierungshilfe und Inspiration – als Leitplanke zur Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens projiziert und angepasst werden müssen.

Im Anschluss an der kostenfreien Online-Veranstaltung stand der Referent Dr. Michael Schuricht den Teilnehmern noch für Fragen zur Verfügung.