Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe für Studierende erhalten Sie unter dem folgenden Link: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start.

Corona-Überbrückungshilfe für KMU – Eckpunkte veröffentlicht

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die geplante branchenoffene „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Zügen einstellen müssen“ beschlossen. Diese ist für die dreimonatige Programmlaufzeit (Juni bis August 2020) mit einem Budget von 25 Mrd. Euro ausgestattet.

Einen Überblick zu den Förderbedingungen erhalten Sie hier: Eckpunkte zur Ueberbrueckungshilfe