Start der außerordentlichen Wirtschaftshilfe bzw. sog. Novemberhilfe

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben den Start der
außerordentlichen Wirtschaftshilfe (sog. Novemberhilfe) bekanntgegeben.
Anträge können ab sofort bis zum 31. Januar 2021 über die bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die Antragstellung erfolgt i. d. R. über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).
Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können bis 5.000 Euro die
Antragstellung ohne prüfenden Dritten vornehmen. Voraussetzung ist jedoch ein ELSTER-Zertifikat.
Antragsteller erhalten zunächst eine Abschlagszahlung i. H. v. 50 % der beantragten Fördersumme, jedoch max.
10.000 Euro bzw. im Falle von Soloselbständigen, die einen Antrag im eigenen Namen (also ohne prüfenden
Dritten) i. H. d. beantragten Novemberhilfe (d. h. 5.000 Euro).

Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe erhalten Sie hier