Eurostars 3 – Neue BMBF-Richtlinie veröffentlicht

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Förderrichtlinie für das Programm Eurostars 3 veröffentlicht, das sich insbesondere an innovative KMU richtet.

Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern unter dem Dach der europäischen
Forschungsinitiative EUREKA. In der nunmehr dritten Förderphase wird Eurostars über das EU-Rahmenprogramm
„Horizont Europa (2021-2027)“ kofinanziert.

Ziel / Fördergegenstand:

  • In multilateralen Projektkooperationen mit KMU sollen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder
    Dienstleistungen entwickelt werden. Die Konsortien bestimmen flexibel über die Projektinhalte und die
    Konsortialzusammensetzung. Die Projekte müssen zivilen Zwecken dienen.
  • Förderfähig innerhalb der Kooperationsprojekte sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die der
    experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind (einschl. Untersuchungen, die der Entwicklung von
    Prototypen bzw. Wirkstoffen dienen oder den abschließenden Nachweis eines Wirkprinzips zum Ziel haben
    sowie präklinische Untersuchungen und frühe klinische Machbarkeitsstudien)
  • Nicht förderfähig sind klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung eines
    Konformitätsbewertungsverfahrens, Studien für die CE-Zertifizierung, reine Datenerhebungen,
    Probennahmen oder Routinearbeiten.
  • Das Verwertungsinteresse aller Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt
    werden. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende auf
    dem Markt sind.

Antragsberechtigte / Konsortium:

  • Antragsberechtigt im Rahmen der BMBF-Richtlinie sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
    mit Betriebsstätte in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
    sofern sie mit mind. einem KMU in Deutschland kooperieren. Großunternehmen können auf eigene Kosten
    an Projekten teilnehmen.
  • Das transnationale Projektkonsortium besteht aus mind. zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
    aus mind. zwei verschiedenen Eurostars 3-Teilnehmerländern. Der jeweils aktuelle Stand der
    teilnehmenden Länder wird auf den u. g. Programmwebsites bekannt gegeben. Die Verbundkoordination
    muss durch ein beteiligtes KMU erfolgen.
    Die ausländischen Kooperationspartner aus den Eurostars 3-Teilnehmerländern müssen ihre
    Aufwendungen über die Förderung in ihrem Sitzland (synchronisierte nationale Antragsverfahren) oder über
    Eigenmittel finanzieren.

Förderung:

  • Fördersumme: max. 500.000 Euro für deutsche Partner pro Projekt
  • Fördersatz: max. 50 % für KMU und bei Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der
    wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen; max. 100 % bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an
    Hochschulen und Forschungseinrichtungen (beihilferechtliche Grundlage: AGVO)
  • Voraussetzungen: mind. 50 % der FuE-Gesamtkosten (ohne Unteraufträge) müssen bei den beteiligten
    KMU entstehen. Zudem darf auf kein teilnehmendes Land mehr als 70 % der Gesamtkosten entfallen.
  • Projektdauer: max. drei Jahre

Antragstellung / nähere Hinweise:

  • Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.
    In der ersten Verfahrensstufe muss von den Projektpartnern ein gemeinsamer Antrag online beim EUREKASekretariat eingereicht werden (www.eurostars-eureka.eu; Aktualisierung der Website erfolgt
    voraussichtlich Anfang/Mitte September 2021 mit Tutorials zur Antragseinreichung und Hinweisen zu einer
    Informationsveranstaltung). Deutsche Antragsteller reichen diesen Antrag- neben weiteren Unterlagen –
    zudem beim Förderportal des Bundes ein.
    In der zweiten Verfahrensstufe werden vorausgewählte Projektträger zur formalen Beantragung der
    nationalen Förderungen aufgefordert.
  • Programmstelle in Deutschland: DLR-Projektträger (www.eurostars.dlr.de)
  • I. d. R. werden jährlich zwei Stichtage zur Beantragung für die erste Verfahrensstufe festgelegt und auf
    den o. g. Websites bekannt gegeben. Lt. DLR-Projektträger ist der erste Antragsstichtag voraussichtlich
    Anfang November 2021 vorgesehen.

Gemäß Rücksprache mit dem DLR-Projektträger werden – wie bei den Vorgängerprogrammen – pro Stichtag
voraussichtlich 30 bis 50 Projekte mit deutscher Beteiligung für eine Förderung ausgewählt. Die Erfolgsquote für
deutsche Antragsteller lag bisher bei ca. 25 % bis 30 %.