Vorankündigung: Niedrigschwellige Investitionen im Gaststättengewerbe – Neue Antragsrunde

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung plant eine weitere Antragsfrist zur Förderung niedrigschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenden Gaststättengewerbes.

Demnach soll die Richtlinie um 55 Mio. Euro aus dem Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie aufgestockt werden, sodass eine Antragsstellung wieder bis zum 31. Dezember 2021 möglich sein soll. Mit Blick auf die vorangegangenen Antragsrunden und der hohen Nachfrage empfiehlt es sich eine schnelle Beantragung der Fördermittel, da die Mittel vermutlich wieder schnell gebunden sind.

Grundsätzlich sollen die inhaltlichen Modalitäten unverändert bleiben:

  • Antragsberechtigte: Unternehmen des Gaststättengewerbes mit Umsatzeinbußen, die vor dem 01. März 2020 gegründet wurden (Abgleich der Umsätze der Monate April bis Juni 2021 mit dem Vergleichszeitraum April bis Juni 2019)
  • Förderfähige Maßnahmen: Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter (Nutzungsdauer: mind. 5 Jahre) im Zusammenhang mit
      • Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
      • Sonstigen Modernisierungsmaßnahmen insb. zur Anpassung an pandemiespezifische Belange (z. B. neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände)
  • Fördersatz: max. 80 %
  • Fördersumme: mind. 5.000 und max. 100.000 Euro
  • Bewilligungszeitraum: spätestens bis 31.10.2022
  • Beihilferechtliche Grundlage: De-minimis-Verordnung bzw. kumulativ/alternativ Kleinbeihilfenregelung 2020

Weitere Informationen finden Sie bei Interesse auf der Website der NBank: Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe | NBank (Website noch nicht aktualisiert).