Verlängerung der Überbrückungshilfen

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Finanzen (BMF) haben sich auf die Modalitäten zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Demnach werden folgende Instrumente bis März 2022 fortgeführt:

  • Überbrückungshilfe IVDie Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 fortgeführt. Die Zugangsvoraussetzungen bleiben grundsätzlich bestehen. Folglich müssen Unternehmen weiterhin einen Umsatzrückgang von mind. 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderhöhe bei Umsatzausfällen ab 70 % auf max. 90 % der Fixkosten gesenkt wird. (In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei der Erstattung bis zu 100 %). Für die aktuell betroffenen Ausstellern auf Weihnachtsmärkten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe IV zudem erweiterte Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Fristen für die Überbrückungshile III Plus sollen verlängert werden.
  • Neustarthilfe PlusÜber die Neustarthilfe können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten. Insgesamt ist für den verlängerten Förderzeitraum (Januar bis März 2022) ist demnach ein Zuschuss von max. 4.500 Euro möglich.

Weitere Informationen auf der zentralen Website : http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/.