Niedrigschwellige Investitionen im Gaststättengewerbe – Antragsstellung ab 10.12.2021

Mit einer aktuellen Pressemitteilung hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) nun bekanntgegeben, dass eine Antragsstellung zur Förderung niedrigschwelliger Investitionen des von der COVID-19-Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes voraussichtlich ab dem 10. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2021 bei der NBank möglich sein soll (http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/wirtschaftsministerium-unterstutzt-gastronomie-erneut-mit-55-millionen-euro-206376.html).

Da davon ausgegangen wird, dass die zur Verfügung stehenden Mittel i. H. v. 55 Mio. Euro sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt sich nach Öffnung des Antragsportals eine unmittelbare Beantragung der Fördermittel. Im Zusammenhang mit dem Programmstart sollten interessierte Unternehmen daher die Website der NBank im Blick behalten: http://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedrigschwellige-Investitionsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-das-Gastst%C3%A4ttengewerbe/index-2.jsp. Hier dürften auch zeitnah die entsprechenden Informationen bekanntgegeben werden.