Härtefallhilfen Niedersachsen

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat den Start der „Härtefallhilfe Niedersachsen“ bekannt gegeben. Zielgruppe sind Unternehmen, deren wirtschaftliche Existenz infolge der Corona-Pandemie bedroht ist und die unter den bestehenden Corona-Hilfsprogrammen bisher nicht berücksichtigt wurden.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick der Eckpunkte der Härtefallhilfe in Niedersachsen:

  • Antragsberechtigt: Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform die wirtschaftlich am Markt tätig sind (einschließlich gemeinnützigen Unternehmen (Sozialunternehmen), Organisationen und Vereinen)
  • Voraussetzung: Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen und waren für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen – d. h. Überbrückungshilfe II und III, Novemberhilfe und Dezemberhilfe
  • Förderzeitraum: 01.11.2020 bis 30.06.2021
  • Förderhöhe: Abhängig von der Belastung i. d. R. mind. 5.000 € bis max. 100.000 €
  • Fördertatbestand: Hilfe werden auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt
  • Beihilferechtliche Grundlage: Bundesregelung Kleinbeihilfen sowie ggf. De-minimis-Verordnung, Bundesregelung Fixkostenhilfe und Bundesregelung Novemberhilfe / Dezemberhilfe
  • Antragsfrist: Anträge müssen bis spätestens 31. August 2021 bzw. bei Antragsstellung auf Grundlage der Bundesregelung Novemberhilfe / Dezemberhilfe bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden.
  • Antragsverfahren: Antragsstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten (bspw. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüger/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin)

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Website www.haertefallhilfen.de bzw. https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Haertefallhilfe-in-Ihrem-Bundesland/Niedersachsen/niedersachsen.html.