EFRE-Richtlinie „MikroSTARTer Niedersachsen“ veröffentlicht

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat die EFRE-Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen („MikroSTARTer Niedersachsen“) veröffentlicht (gültig bis 31.12.2029). Das Programm zielt darauf ab, mithilfe eines zweckgebundenen Darlehens kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Auf- oder Übernahme einer Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Antragsberechtigt sind KMU, die sich in der Gründungsphase oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Details zu den Förderbedingungen finden Sie bei Interesse in der Richtlinie oder auf der Website der NBank.