Datenschutzkonforme Dokumentation zur Umsetzung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus

Seit dem 11. Mai 2020 gilt für zahlreiche Gewerbebetriebe und Bildungseinrichtungen gemäß der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus eine Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten aller Kundinnen und Kunden bzw. aller Teilnehmenden sowie des Zeitpunkts des Betretens und Verlassens des Betriebs bzw. der Bildungseinrichtung. Weitere Hinweise erhalten Sie hier: Hinweise Dokumentation Corona VO