Corona-Krise – Unterstützung des Landes für Unternehmen

Corona-Krise – Unterstützungsmaßnahmen des Landes für Unternehmen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Nds. Landesregierung hat zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus in dieser Woche den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2020 auf den Weg gebracht. Mobilisiert wird in diesem Rahmen ein Maßnahmenpaket i. H. v. 4,,4  Mrd. Euro.

Die Verabschiedung des Nachtragshaushalts durch den Nds. Landtag könnte bereits in dieser Woche

erfolgen (siehe www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplane/nachtragshaushalt_2020/nachtragshaushalt-2020-landesregierung-schnurt-grosses-massnahmenpaket-zur-bekampfung-derauswirkungen-des-corona-virus-186424.html).

Vorgesehen sind insbesondere auch kurzfristige Förderprogramme für Unternehmen. Nachfolgend finden Sie einen ersten Überblick der derzeit geplanten Unterstützungsmaßnahmen (vgl. beigefügte Pressemitteilungen):

  • Für kleine und mittlere Unternehmen soll ein Kreditprogramm (bis 50.000 Euro) mit schnellen Liquiditätshilfen bei der NBank in bereitgestellt werden. Ebenso in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 500.000 Euro), der voraussichtlich in sechs Wochen bereitgestellt werden kann.Beide Programme sollen direkt von der NBank, d. h. ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden. Details zu den Bedingungen sind derzeit noch nicht bekannt. Nähere Informationen und Antragsunterlagen sollen jedoch bereits Ende dieses Monats auf der Website der NBank veröffentlicht werden (Website:

www.nbank.de; Ansprechpartner: 0511 / 30031-333).

  • Des Weiteren ist ein Corona-Hilfsprogramm für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz geplant, das auch Familienbetrieben zugutekommen soll. Für 6 Monate soll voraussichtlich ein Budget in Höhe von bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Förderhöhe je Unternehmen soll max. 20.000 Euro betragen bei einem Fördersatz von 50 % (d. h. der Förderhöchstbetrag von 20.000 Euro kann abgerufen werden, sofern der wirtschaftliche Schaden des einzelnen Unternehmens bei mind. 40.000 Euro liegt). Förderfähig sein sollen bspw. Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien (die aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden können) und Finanzierungskosten.
  • Ferner stehen das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Diese stehen grds. offen für alle Branchen, Angehörige freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Vorgesehen ist daher eine Erhöhung des Bürgschaftsrahmens des Landes auf 3 Mrd. Euro. Zudem werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet, um schnelle Hilfen zu gewährleisten. Nähere Informationen zu Landesbürgschaften finden Sie bei Interesse auf folgenden Websites:

www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/burgschaften/buergschaften-des-landes-1447.html

und www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-niedersachsen.html bzw. www.nbb-hannover.de.

Weitere Hinweise:

Darüber hinaus hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) auf seiner Website Informationen u. a. zu Unterstützungsangeboten, Beratungsstrukturen und FAQ für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise veröffentlicht:

www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html

bzw.

www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/antworten-auf-haufiggestellte-fragen-faqs-186294.html

Außerdem stehen bei weiteren Fragen Ansprechpartner beim MW zur Verfügung:

Allgemeine Hotline bei Fragen zur Corona-Epidemie und ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft: 0511 / 1205757 E-Mail: mw-corona@mw.niedersachsen.de

Ansprechpartnerin für allgemeine Informationen für Unternehmen in Schwierigkeiten sowie zu

Landesbürgschaften: Frau Renk (Tel: 0511 / 120-8404)

Ansprechpartner für Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen: Herr Kohlmeier (Tel: 0511 / 120-5702)

Ansprechpartnerin für Informationen für Mittelstand und Handwerk: Frau Saß (Tel.: 0511 / 120-5527)

Ansprechpartner für Informationen zu Auswirkungen der Corona-Epidemie auf den Verkehrssektor: Herr Sissel (Tel.: 0511 / 120-7844)

In diesem Zusammenhang weisen wir zudem darauf hin, dass auch seitens der EU und des Bundes derzeit verschiedene Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf den Weg gebracht werden.Wir behalten die Entwicklungen weiter im Blick

Gesunde Grüße aus dem Harlingerland

Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e. V.