Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen – Jetzt den Fördercheck machen!

Mit der ”Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ werden Unternehmen unterstützt, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallregel deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022. Die Antragsstellung ist ab 23. Februar 2023 bis Ende März 2023 möglich. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 % der beantragten Hilfe vorgesehen. Ein weiteres Antragsfenster, mit auf Strom- und Gaspreisbremse angepassten Bedingungen ist für den Spätsommer vorgesehen.

Auf dem Internetportal der NBank besteht die Möglichkeit schnell und einfach zu prüfen, ob ein Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Die tatsächliche Förderberechtigung wird auf Grundlage der Förderrichtlinie im Zuge des Antragsverfahrens geprüft.

Weitere Infos zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Website 300 Millionen Euro Unterstützung: Wirtschaftsministerium stellt Kriterien für die „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ vor (nbank.de). Zum Fördercheck gelangen Sie hier

 

Interaktive Veranstaltungsreihe „YourWay2B“ gestartet

In Zusammenarbeit mit der Wachstumsregion Ems-Achse e. V. hat der Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e. V. die interaktive Veranstaltungsreihe „YourWay2B“ neu gestartet. Das Online-Veranstaltungsformat richtet sich an interessierte Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, sowie der gymnasialen Oberstufen.

Konzept der Veranstaltungsreihe ist es, den Schülerinnen und Schülern auf ihrem Weg zum Abschluss neue Impulse abseits des Fachunterrichtes mit auf den eigenen Weg zu geben. Dabei werden u. a. unterschiedliche Themen, wie die Gründung eines Unternehmens, Social-Media/Online-Marketing, sowie der Umgang mit den eigenen Finanzen/Versicherungen und vieles weiteres mit passenden Referent/innen aus der Praxis thematisiert. Ziel der Veranstaltung soll es sein, jungen Menschen möglichst viel Mut zu machen, an ihre eigenen Ideen zu glauben, Dinge einfach auszuprobieren und so ihren eigenen Weg ins (Arbeits-) Leben zu gestalten.

Die Veranstaltungsübersicht für das Schuljahr 2022/2023 gibt es hier

Die Teilnahme ist kostenfrei und funktioniert bequem von Zuhause aus!

Klimaschutz und Energieeffizienz – EFRE-Richtlinie 2021-2027

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) haben im aktuellen Nds. Ministerialblatt die EFRE-Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“) veröffentlicht (gültig bis 31.12.2029). Zweck der Förderung ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen sowie von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden zu senken.

Dabei sind folgende Förderbedingungen zu beachten:

  • Antragsberechtigte (abhängig von den u. g. Maßnahmen):
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger öffentlicher Gebäude, KMU der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen, Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen (bei Fördergegenstand 1-3)
    • Insbesondere Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen und kommunale Unternehmen, die KMU in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen (bei Fördergegenstand 4)
  • Fördergegenstand:
    1. Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden (Einbindung erneuerbarer Energien erforderlich)
    2. Investitionen in energieeffiziente und/oder treibhausgasmindernde Produktionsprozess und -anlagen (Einbindung erneuerbarer Energien erforderlich)
    3. Einrichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang von energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde (Hinweis: Wärmenetze sind im Zusammenhang mit Förderungen nach Nr. 1 oder 2 förderfähig und müssen Gebäude in räumlicher Nähe versorgen („Nahwärme“))
    4. Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte mit zwischen 7 und 15 Betrieben, von denen die Mehrheit KMU sind
  • Voraussetzung: Prognose durch Sachkundigen bzgl. erzielter jährlicher Einsparung an Tonnen CO2-Äquivalenten und eigesparte Energie je Euro der Investition
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz (EFRE- und Landesmittel): i. d. R. max. 60 % (Region Weser-Ems) bzw. max. 70 % (Region Lüneburg)
    • Fördersumme: i. d. R. mind. 25.000 Euro, jedoch max. 2 Mio. Euro (bei Fördergegenstand 1 bis 3) bzw. max. 200.000 Euro (bei Fördergegenstand 4)
    • Für Kultureinrichtungen höhere Fördersätze/-summen möglich
    • Zu beachten sind bei Beihilferelevanz die Beihilfeintensitäten gemäß AGVO (bei Fördergegenstand 1 bis 3) oder De-minimis (Fördergegenstand 4)
  • Durchführungszeitraum: max. drei Jahre
  • Antragstellung:
    • Die NBank wird auf ihrer Website Antragsstichtage für das Gesamtprogramm, einzelne Programmteile oder Programmgebiete der Regionenkategorien oder Sonderschwerpunkte zu bestimmten Themen bekanntgeben
    • Nach Rücksprache mit dem MU soll ein erster Antragstichtag im Frühjahr 2023 enden

Details zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bei Interesse der Richtlinie

Wirtschaftsschutz – Info

Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat aus gegebenem Anlass eine Liste mit technischen Indikatoren veröffentlicht, die bei aktuellen Cyberangriffen verwendet werden. Die in der Tabelle aufgeführten Indicator of Compromise können Hinweise auf mögliche Angriffsversuche geben. Die maskierte Form (Bsp.: xyz.de ersetzt durch xyz[.]de) wird genutzt, damit vorhandene Filter aufgrund evtl. als gefährlich eingestufter Inhalte die Zustellung nicht blockieren.

Das Wirtschaftsschutz-Team des Niedersächsischen Verfassungsschutzes steht jederzeit gerne bei Rückfragen zur Verfügung.

EFRE-Richtlinie „MikroSTARTer Niedersachsen“ veröffentlicht

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat die EFRE-Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen („MikroSTARTer Niedersachsen“) veröffentlicht (gültig bis 31.12.2029). Das Programm zielt darauf ab, mithilfe eines zweckgebundenen Darlehens kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Auf- oder Übernahme einer Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Antragsberechtigt sind KMU, die sich in der Gründungsphase oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Details zu den Förderbedingungen finden Sie bei Interesse in der Richtlinie oder auf der Website der NBank.

digitalbonus.niedersachsen – Neuaufgelegte Richtlinie 2022-2023

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat eine Neuauflage der Richtlinie „digitalbonus.niedersachsen“ veröffentlicht, die mit 15 Mio. Euro ausgestattet sein soll (Laufzeit 22.06.2022 bis 31.12.2023)

Die Förderinhalte sind nahezu identisch zur Vorgängerrichtlinie, wobei Unternehmen nun einen Digitalisierungsfortschritt durch die geförderten IKT-Lösungen nachweisen müssen. Zudem ist der Fördersatz um 10 %-Punkte geringer.

Fördergegenstand:

    • Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
    • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Nicht förderfähig sind u. a. IKT Grundausstattungen (Diensthandys, Laptops, Betriebs-/Bürosoftware, etc.), Ersatzbeschaffungen, Online-Marketingmaßnahmen, Schulungen sowie Ausgaben für Leasing oder Mieten.

Weitere Fördereckdaten:

  • Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
  • Fördersatz: Max. 40 % (kleine Unternehmen) bzw. max. 20 % (mittlere Unternehmen)
  • Fördersumme: Mind. 3.000 Euro und max. 10.000 Euro
  • Weitere Bedingungen: Kaufpreis über 5.000 Euro brutto bei einem oder mehreren Exemplaren desselben Produktes; Nutzungsdauer: mind. 1 Jahr; Digitalisierungsfortschritt
  • Antragsfrist: Laufende Antragseinreichung ab dem 22.06.2022 bei der NBank.

Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte der Richtlinie oder der NBank-Website http://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Digitalbonus.Niedersachsen.html.

Online-Seminar: „Perfekt posten – Social Media-Texte für Gründer*innen und Soloselbstständige

Perfekt posten – Social Media-Texte für Gründer*innen und Soloselbständige

Gemeinsame Veranstaltung des Wirtschaftsförderkreises Harlingerland e. V. und den Wirtschaftsförderungen der Landkreise Wesermarsch, Friesland sowie der Stadt Wilhelmshaven.

Thematik:

Facebook, Instagram und Co. verlangen uns einiges ab: Wir sollen möglichst kurz und knackig formulieren und dennoch alle wichtigen Infos unterbringen.

In diesem Online-Seminar zeigte die erfahrene Trainerin und Texterin Suse Lübker, wie Sie mit lebendigen und lesbaren Texten Ihre Zielgruppe überzeugen. Sie erfuhren, wie Sie ein Profil in Facebook und/oder in Instagram erstellen, was gute Social-Media-Posts ausmacht und wie Sie die richtigen Themen finden.

Es wurden gemeinsam Beispiele kritisch unter die Lupe genommen und auf Textentwürfe geschaut – konstruktiv und kreativ. Am Ende werden Sie mit einem klaren Plan und vielen Ideen ganz neu durchstarten!

Das Angebot richtete sich an diejenigen, die bisher noch nicht oder nur in geringem Umfang in den sozialen Medien aktiv waren.

Referentin:
Suse Lübker ist selbständige Journalistin und Trainerin. Sie schreibt für Magazine, Verbände und Vereine und gibt regelmäßig Schreib- und Kommunikations-Workshops.
www.suseluebker.de

Erfolgsgeschichte einer Fachkraft

Der Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e. V. wird vielfach von seinen Mitgliedern für seine hochwertige Detailarbeit gelobt. Das liegt daran, dass wir mit viel Herzblut jeden Tag aufs Neue uns den Anforderungen im Tagesgeschäft widmen und unsere Mitgliederwünsche sehr ernst nehmen. Ein wesentlicher Punkt, den wir immer mehr feststellen ist der Fachkräftemangel in den Unternehmen. Bei vielen Kontakten ist dies immer wieder ein Thema mit hoher Priorität.

Wir sind uns dieser Wichtigkeit bewusst und arbeiten an Strategien, bei der Beseitigung dieses Fachkräftemangels mitzuwirken. Manchmal gibt es große Lösungen, aber da es immer um die Individualität des Menschen geht, bleibt am Ende die Detailarbeit. Nicht immer ist diese Arbeit mit Erfolg gekrönt, aber es gibt auch Sonnenseiten. Hiervon möchten wir Ihnen heute berichten.

Im Mai 2021 bekamen wir einen Anruf von der Koordinationsstelle für Migration und Teilhabe der Kreisverwaltung Wittmund. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hatte sie Kontakt zu einem 31jährigen Ingenieur aus dem Iran.

Nennen wir ihn Navid, das steht für frohe Kunde und passt zu dieser Story. Navid ist 2018 aus dem Iran mit seiner zu dem Zeitpunkt schwangeren Frau nach Deutschland geflüchtet und hat hier Asyl beantragt. Sie kamen nach einer Zwischenstation im Flüchtlingslager in Bramsche im November 2018 nach Wittmund. Sie kannten keinen, mussten sich in einer für sie völlig neuen Welt zurechtfinden. Für Navid stand schnell fest, dass er die Sprache lernen möchte und dazu auch neue Freunde finden wollte. Einheimische, die deutsch mit ihm sprechen und ihm die Kultur dieses Landes näher zu bringen. Navid besucht die VHS, um die Sprachkenntnisse auszubauen und findet Kontakt zum Verein „Gemeinsam Hand in Hand“. Er hat neue Freunde gefunden, die ihm den Weg geebnet haben. Mit ihnen gemeinsam sucht er nach Arbeit. Navid hat im Iran Elektrotechnik studiert und einen Abschluss als Elektroingenieur. Er findet in Wilhelmshaven eine Anstellung als Elektriker bei einem Unternehmen. Während dieser Zeit wartet er auf die Anerkennung seines Abschlusses als Elektroingenieur. Nach 1,5 Jahren in seiner Tätigkeit als Elektriker und der Vorlage der Anerkennung seines Studiums wächst in ihm der Wunsch, sich eine Tätigkeit als Elektroingenieur zu suchen. Über die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe der Kreisverwaltung kam dann schnell der oben bereits erwähnte Kontakt mit dem Wirtschaftsförderkreis zustande. Wir erhielten davon Kenntnis, dass Navid eine neue Beschäftigung im Landkreis Wittmund sucht. Wir haben Navids Bewerberprofil dann 2 Tage später in unserem Netzwerk anonymisiert veröffentlicht und auch prompt eine Unternehmensanfrage bekommen. Man möchte mehr über den Bewerber erfahren und ihn persönlich kennenlernen. Der Wirtschaftsförderkreis hat dann zwischen beiden Parteien einen Termin vereinbart, welcher erfolgreich verlief.

Navid ist seit dem 01.08.2021 als Elektroingenieur bei einem größeren Mitgliedsunternehmen in Friedeburg tätig. Es erfordert zwar eine lange und kostspielige Einarbeitung für das Unternehmen, aber beide Parteien sind glücklich darüber, sich gefunden zu haben. Die Unternehmensführung ist sehr zufrieden mit ihrem neuen Mitarbeiter. Navid ist im neuen Unternehmen angekommen, er freut sich, nette Kollegen und Vorgesetzte zu haben, die ihn bei der Einarbeitung sehr unterstützen.

Aktuell ist der Asylantrag von Navid noch in Bearbeitung und es besteht eine Ungewissheit für beide Parteien in Richtung Zukunft: lohnt sich der finanzielle Einsatz des Unternehmens für die Aus- & Fortbildung am Ende und für Navid die lange Einarbeitungszeit und die Ungewissheit, ob eine Zukunft in Deutschland Bestand hat.

Navid blickt dennoch mit voller Zuversicht in seine persönliche Zukunft. Wir wünschen beiden Parteien alles Gute für die gemeinsame Zeit und hoffen, dass Navid seine neue Heimat in Deutschland dauerhaft findet.

Zitat Navid:
Ich bin sehr froh und glücklich, dass ich in Deutschland und mit Deutschen lebe und fühle mich so wohl hier, als ob ich ein gebürtiger Deutsche wäre. Ich kann meine Gefühle nicht ausdrücken, mir fehlen die Worte

Förderprogramm „go-digital“ – Fortführung 2022-2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) führt in den Jahren 2022-2024 das Förderprogramm „go-digital“ mit einer aktualisierten Richtlinie in geänderter Form weiter und stellt dafür insgesamt 72 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem Programm werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen gefördert.

Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Programmwebsite http://www.bmwi-go-digital.de/.

Landesrichtlinie „Lastenräder“ – Verlängerung bis Ende 2023

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat im aktuellen Nds. Ministerialblatt die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern („Richtlinie Lastenräder Niedersachsen“) bis zum 31. Dezember 2023 bekanntgegeben.

Auf der Website der NBank wird derzeit noch auf ein Antragsstopp seit dem 06.12.2021 hingewiesen. Mit Blick auf die nun veröffentlichte Richtlinienverlängerung empfehlen wir, die NBank-Website im Blick zu behalten, da voraussichtlich zeitnah wieder Antragsstellungen möglich sein sollten (http://www.nbank.de/Unternehmen/Energie-Umwelt/Lastenr%C3%A4der-Niedersachsen/index.jsp). Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich aus unser Sicht zudem, Anträge frühzeitig einzureichen, da die Mittel ggf. wieder vor Ende der Programmlaufzeit gebunden sein könnten.