Bundesförderung „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zwei novellierte Richtlinien zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss und Kredit sowie für den gleichnamigen Förderwettbewerb veröffentlicht. Mit der Nevellierung werden die bisherigen Richtlinien vom 22. Januar 2020 ersetzt. Die neuen Fördergrundlagen sind bis zum 31. Dezember 2026 gültig (vorbehalten einer Verlängerung der AGVO / Allg. Gruppenfreistellungsverordnung). Ziel ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Voraussetzung ist u. a. dass die Investitionsmaßnahhme mind. drei Jahre zweckentsprechend betrieben wird.

Antragsberechtigt sind folgende Akteursgruppen:

  • Kommunale Unternehmen
  • Private Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Ausgeschlossen sind jedoch u. a. Kommunen und deren unselbständige Eigenbetriebe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de oder auf der Website der KfW-Bank www.kfw.de/295.