BMVI-Richtlinie Elektromobilität – Aufruf für kommunale und gewerbliche Konzepte

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Rahmen der neuen Förderrichtlinie Elektromobilität den ersten Aufruf für den Teilbereich zur Förderung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten veröffentlicht (Budget: 5 Mio. Euro). Im Rahmen der Vorgängerrichtlinie (2015-2020) wurden bereits rund 200 Konzepte unterstützt, nun sind erstmals auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.

Die wichtigsten Förderinhalte und -bedingungen sind nachfolgend zusammengefasst:

Ziel:
Förderung konzeptioneller und anwendungsorientierter Vorbetrachtungen für den Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten und deren Ladeinfrastruktur im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld.

Schwerpunkte:
Mind. einer der folgenden inhaltlichen Schwerpunkte muss bei der Konzepterstellung adressiert werden (Kombinationen sind möglich):

  • Elektrifizierung von kommunalen Fahrzeugflotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrasturkturkonzepten
  • Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeugflotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten
  • Erstellung von kommunalen und regionalen öffentlichen Ladeinfrastrukturkonzepten
  • Schrittweise Integration kommunaler bzw. gewerblicher E-Fahrzeuge in intermodale Verkehrs- und Logistikkonzepte und Mobilitätsdienstleistungen (Kombination verschiedener Verkehrsmittel, betriebliches Mobilitätsmanagement, nachhaltige Citylogistikkonzepte)

Weitere Förderbedingungen:

  • Antragsberechtigte: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
  • Wesentliche Bestandteile der Konzepte: Analyse der lokalen Ausgangssituation, Identifikation der Bedarfe und Entwicklung von Maßnahmen für die Umsetzung der identifizierten Bedarfe (unter Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien)
  • Bei kommunalen Konzepten und Antragsstellern: Beauftragung eines qualifizierten Dienstleistungsunternehmen für die Konzepterstellung (Vergabeverfahren verpflichtend)
  • Bei gewerblichen Konzepten und Antragsstellern: Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens ist Antragsstellern freigestellt
  • Förderfähige Ausgaben: Ausgaben für den Auftrag an ein Dienstleistungsunternehmen sowie Reisekosten zur Programmbegleitforschung (verpflichtende Teilnahme)
  • Fördersumme: max 100.000 € (netto) bzw. 119.000 € (brutto) – abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragsstellers
  • Fördersatz: max. 50 % bis 70 % (unter bei Beachtung des Beihilferechts – AGVO) bzw. max. 80 % (sofern Förderung keine unzulässige Beihilfe darstellt)
  • Antragsfrist: 17. Mai 2021

Nähere Informationen erhalten Sie hier: Aufruf_Elektromobiltaetskonzepte_03.2021