Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Rahmen der neuen Förderrichtlinie Elektromobilität den ersten Aufruf für den Teilbereich zur Förderung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten veröffentlicht (Budget: 5 Mio. Euro). Im Rahmen der Vorgängerrichtlinie (2015-2020) wurden bereits rund 200 Konzepte unterstützt, nun sind erstmals auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.
Die wichtigsten Förderinhalte und -bedingungen sind nachfolgend zusammengefasst:
Ziel:
Förderung konzeptioneller und anwendungsorientierter Vorbetrachtungen für den Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten und deren Ladeinfrastruktur im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld.
Schwerpunkte:
Mind. einer der folgenden inhaltlichen Schwerpunkte muss bei der Konzepterstellung adressiert werden (Kombinationen sind möglich):
- Elektrifizierung von kommunalen Fahrzeugflotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrasturkturkonzepten
- Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeugflotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten
- Erstellung von kommunalen und regionalen öffentlichen Ladeinfrastrukturkonzepten
- Schrittweise Integration kommunaler bzw. gewerblicher E-Fahrzeuge in intermodale Verkehrs- und Logistikkonzepte und Mobilitätsdienstleistungen (Kombination verschiedener Verkehrsmittel, betriebliches Mobilitätsmanagement, nachhaltige Citylogistikkonzepte)
Weitere Förderbedingungen:
- Antragsberechtigte: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
- Wesentliche Bestandteile der Konzepte: Analyse der lokalen Ausgangssituation, Identifikation der Bedarfe und Entwicklung von Maßnahmen für die Umsetzung der identifizierten Bedarfe (unter Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien)
- Bei kommunalen Konzepten und Antragsstellern: Beauftragung eines qualifizierten Dienstleistungsunternehmen für die Konzepterstellung (Vergabeverfahren verpflichtend)
- Bei gewerblichen Konzepten und Antragsstellern: Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens ist Antragsstellern freigestellt
- Förderfähige Ausgaben: Ausgaben für den Auftrag an ein Dienstleistungsunternehmen sowie Reisekosten zur Programmbegleitforschung (verpflichtende Teilnahme)
- Fördersumme: max 100.000 € (netto) bzw. 119.000 € (brutto) – abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragsstellers
- Fördersatz: max. 50 % bis 70 % (unter bei Beachtung des Beihilferechts – AGVO) bzw. max. 80 % (sofern Förderung keine unzulässige Beihilfe darstellt)
- Antragsfrist: 17. Mai 2021
Nähere Informationen erhalten Sie hier: Aufruf_Elektromobiltaetskonzepte_03.2021